Wenn Sie eine Option erhalten, Aktien als Zahlung für Ihre Dienstleistungen zu kaufen, können Sie Einkommen haben, wenn Sie die Option erhalten, wenn Sie die Option ausüben oder wenn Sie über die Option oder den Bestand verfügen, der bei der Ausübung der Option erhalten wurde. Es gibt zwei Arten von Aktienoptionen: Optionen, die im Rahmen eines Mitarbeiteraktienplans oder eines Anreizoptionsplans (ISO-Plan) gewährt werden, sind gesetzliche Aktienoptionen. Aktienoptionen, die weder im Rahmen eines Mitarbeiteraktienplans noch eines ISO-Plans gewährt werden, sind nicht statutarische Aktienoptionen. Siehe Publikation 525. Steuerpflichtiges und unentschuldbares Einkommen. Ob Sie eine gesetzliche oder nicht rechtsfähige Aktienoption erhalten haben. Gesetzliche Aktienoptionen Wenn Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen eine gesetzliche Aktienoption, Sie in der Regel enthalten keine Menge in Ihrem Bruttoeinkommen, wenn Sie erhalten oder die Ausübung der Option. Sie können jedoch in dem Jahr, in dem Sie eine ISO ausüben, einer alternativen Mindeststeuer unterliegen. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zum Formular 6251. Sie haben steuerpflichtige Einkommen oder abziehbaren Verlust, wenn Sie die Aktie, die Sie durch die Ausübung der Option gekauft. Sie in der Regel behandeln diesen Betrag als Kapitalgewinn oder Verlust. Allerdings, wenn Sie nicht erfüllen spezielle Haltedauer Anforderungen, youll haben, um Einkommen aus dem Verkauf als normales Einkommen zu behandeln. Fügen Sie diese Beträge, die als Löhne behandelt werden, auf der Grundlage der Aktie bei der Bestimmung der Gewinn oder Verlust auf die Bestände Verfügung. In der Publikation 525 finden Sie nähere Angaben zur Art der Aktienoption sowie zu den Regeln für die Erfassung der Erträge und die Ertragsrealisierung. Incentive Stock Option - Nach der Ausübung einer ISO erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Formular 3921 (PDF), Ausübung einer Incentive-Aktienoption gemäß Section 422 (b). Dieses Formular berichtet über wichtige Termine und Werte, die erforderlich sind, um die korrekte Höhe des Kapitals und ordentlichen Erträge (falls zutreffend) bei der Rückgabe gemeldet zu bestimmen. Mitarbeiterbeteiligungsplan - Nach Ihrer ersten Übertragung oder Veräußerung von Aktien, die durch Ausübung einer im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsplans gewährten Option erworben wurden, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Formular 3922 (PDF), Übertragung von Aktien, die durch einen Mitarbeiteraktienkatalog erworben wurden Abschnitt 423 (c). Dieses Formular wird wichtige Daten und Werte berichten, die erforderlich sind, um die korrekte Höhe des Kapitals und des ordentlichen Einkommens zu bestimmen, die bei Ihrer Rückkehr gemeldet werden. Nicht-statutarische Aktienoptionen Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine nicht-statutarische Aktienoption gewährt, hängt die Höhe des Einkommens und die Zeit, es einzubeziehen, davon ab, ob der Marktwert der Option leicht ermittelt werden kann. Leicht ermittelbarer Marktwert - Wenn eine Option aktiv auf einem etablierten Markt gehandelt wird, können Sie den Marktwert der Option leicht bestimmen. Siehe Publikation 525 für andere Umstände, unter denen Sie den fairen Marktwert einer Option und die Regeln leicht bestimmen können, um festzustellen, wann Sie Einkommen für eine Option mit einem leicht bestimmbaren Marktwert angeben sollten. Nicht leicht ermittelbarer Marktwert - Die meisten nicht-statutarischen Optionen haben keinen leicht bestimmbaren Marktwert. Für nicht statutarische Optionen ohne einen leicht bestimmbaren Marktwert gibt es kein steuerpflichtiges Ereignis, wenn die Option gewährt wird, aber Sie müssen den fairen Marktwert der erhaltenen Aktie bei Ausübung, abzüglich des gezahlten Betrages, bei der Ausübung der Option in den Gewinn einbeziehen. Sie haben steuerpflichtige Einkünfte oder abziehbaren Verlust, wenn Sie die Aktie verkaufen, die Sie durch Ausübung der Option erhalten haben. Sie in der Regel behandeln diesen Betrag als Kapitalgewinn oder Verlust. Spezifische Informationen und Berichterstattungspflichten finden Sie unter Publikation 525. Seite Zuletzt geprüft oder aktualisiert am: Dezember 30, 2016Incentive Stock Optionsvereinbarung Underted Under 2010 Stock Incentive Plan 1. Gewährung der Option. Diese Vereinbarung belegt den Zuschuss von Zipcar, Inc., einer Delaware Corporation (die 147 Company 148), auf. 20 (der 147 Stichtag 148) an. Einem Mitarbeiter der Gesellschaft (der 147 Teilnehmer 148), eine Kaufoption, ganz oder teilweise, zu den hierin enthaltenen Bedingungen und im Aktienanteilsplan der Gesellschaft (der 147 Plan 148), insgesamt Aktien (der 147 Aktien 148) Stammaktien, 0,001 Nennbetrag je Aktie der Gesellschaft (147 Stammaktien 148) je Aktie, was dem Marktwert eines Anteils der Stammaktien am Tag der Gewährung entspricht. Die Laufzeit der Aktien beträgt zehn Jahre nach dem Stichtag (der 147 endgültige Ausübungstag 148), vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung im Falle der Kündigung des Teilnehmers gemäß Ziffer 3. Die Annahme dieser Option bedeutet die Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung und des Plans, dessen Kopie dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wurde. Es ist beabsichtigt, dass die durch diese Vereinbarung belegte Option eine Anreizaktienoption gemäß der Definition in Section 422 des Internal Revenue Code von 1986 in der geänderten Fassung und die darin verabschiedeten Regelungen (der 147 Code 148) ist. Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, gilt der Begriff "Teilnehmer 148", wie er in dieser Option verwendet wird, als Person, die das Recht erwirbt, diese Option unter ihren Bedingungen gültig auszuüben. 2. Vesting Zeitplan. Diese Option wird zum Zeitpunkt des ersten Jubiläums des Vesting-Beginns und zu weiteren 2,0833 der ursprünglichen Anzahl der Anteile am Ende eines jeden darauffolgenden Monats nach dem Erwerb ausübbar sein (147 Weste 148) auf 25 der ursprünglichen Anzahl der Anteile Jahrestag des Vesting-Beginns bis zum vierten Jahrestag des Auflösungsbeginns, sofern der Teilnehmer noch von der Gesellschaft beschäftigt ist. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet 147Vesting-Beginn148. 20. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, muss der Teilnehmer an einem Ausübungstermin für den Ausübungstermin eingesetzt werden. Es findet keine angemessene oder teilweise Ausübungsmöglichkeit in der Periode vor dem jeweiligen Ausübungstermin statt, und alle Ausübungstermine bestehen nur zum jeweiligen Zeitpunkt der Gewährung der Ausübung. Das Ausübungsrecht ist kumulativ, so dass in dem Umfang, in dem die Option nicht in einem Zeitraum, in dem sie maximal zulässig ist, ausgeübt wird, sie auch in Bezug auf alle Anteile, für die sie bis zum Frühere des Ausübungstages oder die Beendigung dieser Option nach Ziffer 3 oder dem Plan. 3. Ausübung der Option. (A) Form der Ausübung. Jede Wahl zur Ausübung dieser Option ist mit einer abgeschlossenen Bekanntmachung über eine Aktienoptionsausübung in der beigefügten Form als Anlage A beizufügen. Vom Vertragspartner unterzeichnet und von der Gesellschaft bei der Hauptniederlassung in Begleitung dieses Vertrages entgegengenommen und in voller Höhe in der im Plan vorgesehenen Weise bezahlt werden. Der Teilnehmer kann weniger als die Anzahl der hier abgedeckten Aktien erwerben, sofern keine Teilausübung dieser Option für eine Teilaktie oder für weniger als zehn vollständige Aktien möglich ist. (B) Kontinuierliche Beziehung zur Gesellschaft Erforderlich. Sofern in diesem Abschnitt nicht anders geregelt, kann diese Option nicht ausgeübt werden, es sei denn, der Teilnehmer ist zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Option zu jedem Zeitpunkt seit dem Datum der Gewährung eines Arbeitnehmers oder Beamten oder Beraters Oder Berater der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 424 e) oder f) des Kodex (147). (C) Beendigung der Beziehung zur Gesellschaft. Falls der Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht mehr berechtigt ist, wird das Recht zur Ausübung dieser Option, außer in den nachstehenden Absätzen (d) und (e), nach Ablauf von drei Monaten nach dieser Einstellung gekündigt Ausübungstag), sofern diese Option nur in dem Umfang ausübbar ist, in dem der Teilnehmer zur Ausübung dieser Option zum Zeitpunkt der Beendigung berechtigt war. Ungeachtet des Vorstehenden, wenn der Teilnehmer vor dem letzten Ausübungstag gegen die Wettbewerbs - oder Vertraulichkeitsbestimmungen eines Arbeitsvertrags, einer Vertraulichkeit und einer Geheimhaltungsvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft verstößt, beendet sich das Recht zur Ausübung dieser Option Sofort nach einer solchen Verletzung. (D) Ausübungsfrist bei Tod oder Invalidität. Falls der Teilnehmer vor dem letzten Ausübungstag im Sinne des § 22 (e) (3) des Kodex verstirbt oder behindert wird, während er ein berechtigter Teilnehmer ist, hat die Gesellschaft diese Beziehung nicht wie angegeben beendet So kann diese Option innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Tag des Todes oder der Invalidität des Teilnehmers durch den Teilnehmer (oder im Falle des Todes durch einen zugelassenen Erwerber) ausgeübt werden, sofern diese Option vorliegt Ist nur in dem Ausmaß anwendbar, in dem diese Option vom Teilnehmer zum Zeitpunkt seines Todes oder einer Invalidität ausübbar ist, und darüber hinaus, dass diese Option nach dem letzten Ausübungstag nicht ausübbar ist. (E) Kündigung wegen Ursache. Wird vor Ablauf des Ausübungstag die Arbeit des Teilnehmers von der Gesellschaft beendet (wie nachstehend definiert), so beendet sich das Recht zur Ausübung dieser Option sofort nach dem Wirksamwerden der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn der Teilnehmer Vertragspartner einer Arbeits - oder Abfindungsvereinbarung mit der Gesellschaft ist, die eine Definition für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält, 147 hat die Ursache 148 die Bedeutung, die dieser Vereinbarung in dieser Vereinbarung zugeschrieben wird. Andernfalls ist 147 Weigerung 148 vorsätzliches Verschulden des Teilnehmers oder vorsätzliches Versagen des Teilnehmers zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber der Gesellschaft (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung einer etwaigen Beschäftigung, Beratung, Beratung, Geheimhaltung, Wettbewerb oder eine andere ähnliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft), wie sie von der Gesellschaft bestimmt wird, welche Bestimmung schlüssig ist. Der Teilnehmer gilt als entlastet, weil die Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen nach dem Rücktritt des Teilnehmers feststellt, dass die Entlassung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist. 4. Gesellschaftsrecht der Erstverweigerung. A) Bekanntmachung der beantragten Übertragung. Schlägt der Teilnehmer vor, bei der Ausübung dieser Option erworbene Anteile zu verkaufen, zu übertragen, zu übertragen, zu verpfänden, anderweitig zu veräußern oder anderweitig zu veräußern, so behält sich der Teilnehmer vor, (Die 147Transfer-Mitteilung 148) an die Gesellschaft. In der Übertragungsmitteilung ist der vorgeschlagene Erwerber zu nennen und die Anzahl der von ihm zu übertragenden Anteile (die 147 ausgegebenen Anteile148), den Preis je Aktie und alle anderen materiellen Bedingungen der Übertragung anzugeben. (B) Kaufrecht. Die Gesellschaft hat für die Dauer von 30 Tagen nach Erhalt der Übertragungsmitteilung die Möglichkeit, die angebotenen Aktien ganz oder teilweise zum Preis und zu den in der Übertragungsmitteilung festgelegten Bedingungen zu erwerben. Für den Fall, dass die Gesellschaft beschließt, die angebotenen Aktien ganz oder teilweise zu erwerben, unterrichtet sie diese innerhalb von 30 Tagen schriftlich an den Teilnehmer. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung richtet der Teilnehmer an der Hauptversammlung das Zertifikat oder die Zertifikate aus, die die von der Gesellschaft zu erwerbenden, angebotenen Aktien darstellen, die vom Teilnehmer ordnungsgemäß ohne Angabe von Gründen durch den Teilnehmer oder ordnungsgemäß gebilligt werden Befugnisse in einer Form, die für die Übertragung der angebotenen Aktien an die Gesellschaft geeignet ist. Unmittelbar nach Erhalt dieser Bescheinigung oder Zertifikate übermittelt die Gesellschaft dem Teilnehmer eine Kontrolle über die Zahlung des Kaufpreises für diese angebotenen Anteile, vorausgesetzt, dass, wenn die in der Übertragungsmitteilung enthaltenen Zahlungsbedingungen nichts anderes als Bargeld gegen Lieferung waren, Kann die Gesellschaft die angebotenen Anteile zu den in der Übertragungsmitteilung festgelegten Bedingungen bezahlen und vorausgesetzt, dass jede Verzögerung bei der Erfüllung dieser Zahlungen die Ausübung der Option für den Erwerb der angebotenen Aktien nicht beeinträchtigt. (C) Anteile, die nicht von der Gesellschaft erworben werden. Wenn die Gesellschaft nicht erwirbt, alle angebotenen Aktien zu erwerben, kann der Teilnehmer innerhalb der 30-Tage-Frist nach Ablauf der der Gesellschaft nach Buchstabe b gewährten Option die von der Gesellschaft nicht angebotenen angebotenen Aktien übertragen An den vorgeschlagenen Erwerber erworben zu werden, vorausgesetzt, dass diese Übertragung nicht zu Bedingungen erfolgen kann, die für den Erwerber günstiger sind als die in der Überweisungsmitteilung enthaltenen. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen unterliegen alle gemäß diesem Abschnitt 4 übertragenen Angebotsaktien dem in diesem Abschnitt 4 vorgesehenen Erst - versagungsrecht, und der Erwerber hat unter der Bedingung einer solchen Übertragung der Gesellschaft eine schriftliche Bestätigung zu erteilen Dass dieser Erwerber an alle Bestimmungen dieses § 4 gebunden ist. (D) Folgen der Nichtlieferung. Nach dem Zeitpunkt, zu dem die angebotenen Anteile zur Auslieferung an die Gesellschaft zur Übertragung an die Gesellschaft gemäß Absatz (b) erforderlich sind, wird die Gesellschaft keine Dividende an den Teilnehmer aufgrund dieser Angebotsanteile zahlen oder dem Teilnehmer gestatten, Die Vorrechte oder Rechte eines Aktionärs in Bezug auf die angebotenen Anteile ausüben, aber, soweit gesetzlich zulässig, die Gesellschaft als Eigentümer dieser angebotenen Anteile behandeln. E) Befreite Transaktionen. Die folgenden Geschäfte sind von den Bestimmungen dieses Abschnittes 4 ausgenommen: (1) jegliche Übertragung von Anteilen an oder zugunsten eines Ehegatten, Kindes oder Enkelkindes des Teilnehmers oder eines Treuhandvermögens zu deren Gunsten (2) jegliche Übertragung Die von der Gesellschaft gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (147 Securities Act 148) und (3) dem Verkauf aller oder im Wesentlichen sämtlicher ausstehender Aktien des Grundkapitals der Gesellschaft (auch im Rahmen einer Verschmelzung) eingereicht wurden Oder Konsolidierung). aber . Dass im Falle einer Übertragung gemäß Ziffer (1) diese Anteile weiterhin dem in diesem Abschnitt 4 vorgesehenen Erst - versagungsrecht unterliegen und der Erwerber unter der Voraussetzung einer solchen Übertragung der Gesellschaft eine schriftliche, Dass dieser Erwerber an sämtliche Bedingungen dieses Abschnittes 4 gebunden ist. F) Abtretung des Gesellschaftsrechts. Die Gesellschaft kann ihre Rechte zum Kauf von angebotenen Anteilen in einem bestimmten Geschäft gemäß diesem Abschnitt 4 auf eine oder mehrere Personen oder Körperschaften übertragen. G) Kündigung. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 4 enden mit dem früheren der folgenden Ereignisse: (1) der Abschluss der Veräußerung von Aktien der Stammaktie in einem öffentlich-rechtlichen Angebot gemäß einer effektiven Registrierungserklärung, die von der Gesellschaft gemäß dem Securities Act oder ( 2) den Verkauf aller oder im Wesentlichen sämtlicher ausstehenden Aktien des Grundkapitals, der Vermögenswerte oder der Geschäfte der Gesellschaft durch Verschmelzung, Konsolidierung, Veräußerung von Vermögenswerten oder anderweitig (außer einer Fusion oder Konsolidierung, bei der alle oder im Wesentlichen alle Einzelpersonen sind) Und Körperschaften, die unmittelbar vor einer solchen Transaktion wirtschaftliche Eigentümer der Gesell - schaft waren, besitzen direkt oder indirekt mehr als 75 (bestimmt auf einer umgerechneten Basis) der im Umlauf befindlichen ausstehenden Grundkapi - talrechte bei der Wahl der Direktoren der Gesellschaft Resultierende, überlebende oder erwerbende Gesellschaft in einer solchen Transaktion). (H) Keine Verpflichtung zur Anerkennung einer ungültigen Übertragung. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet (1), eine der Anteile, die unter Verstoß gegen eine der Bestimmungen in diesem Abschnitt 4 oder (2) verkauft oder übertragen worden sind, auf ihre Bücher zu übertragen, um sie als Eigentümer dieser Anteile zu behandeln Oder Dividenden an jeden Erwerber zu zahlen, an den diese Anteile so verkauft oder übertragen worden sind. (1) Das Zertifikat, das Anteile repräsentiert, muss eine Legende im Wesentlichen in folgender Form enthalten: 147Die von dieser Bescheinigung vertretenen Aktien unterliegen dem Recht der ersten Ablehnung zugunsten der Gesellschaft, wie es in einer bestimmten Aktienoptionsvereinbarung vorgesehen ist Die Gesellschaft.148 (2) Darüber hinaus unterliegen alle nach diesem Vertrag ausgegebenen Zertifikate für solche Anteile der Übertragung und sonstige Beschränkungen, die die Gesellschaft nach den Regeln, Bestimmungen und sonstigen Anforderungen der Börsenaufsichtsbehörde, einer Börse, für ratsam erachtet Wonach die Aktien der Gesellschaft oder eines nationalen Wertpapieraustauschsystems notiert werden, auf dessen System die Gesellschaft den Stammaktien notiert, oder ein anwendbares Bundes-, Staats - oder sonstiges Wertpapierrecht oder ein anderes anwendbares Gesellschaftsrecht, und die Gesellschaft kann eine Legende oder eine Legende verursachen Legenden, die auf solche Zertifikate gesetzt werden sollen, um angemessene Hinweise auf solche Beschränkungen zu machen. 5. Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Börsengang. Der Teilnehmer stimmt im Zusammenhang mit dem ursprünglichen gezeichneten Börsengang der Stammaktie gemäß einer Registrierungserklärung gemäß dem Securities Act zu, (i) nicht (a) die Absicht anzubieten, zu verkaufen, zu verkaufen, Eine Kaufoption oder einen Kaufvertrag zu erwerben, eine Kaufoption oder einen Kaufvertrag zu erwerben, eine Option, ein Recht oder einen Optionsschein zu kaufen, um Aktien oder Stammaktien oder andere Wertpapiere der Gesellschaft direkt oder indirekt zu erwerben oder anderweitig zu übertragen oder zu veräußern (B) irgendwelche Swap - oder sonstigen Vereinbarungen abschließen, die die wirtschaftlichen Auswirkungen des Eigentums an Anteilen an Stammaktien oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft ganz oder teilweise übernehmen, unabhängig davon, ob die in Ziffer (a) oder (b) ) Durch Lieferung von Wertpapieren in bar oder auf andere Weise während des Zeitraums, der am Tag der Einreichung der Registrierungserklärung bei der Securities and Exchange Commission beginnt und 180 Tage nach dem Datum des endgültigen Prospekts für das Angebot endet, zu begleichen ist (Und bis zu weiteren 34 Tagen in dem Umfang, in dem die verwalteten Versicherer dieses Angebots zur Behebung von Regel 2711 (f) der National Association of Securities Dealers, Inc. oder einer ähnlichen Nachfolgeregelung angefordert werden) und (ii) (I), die von der Gesellschaft oder den verwalteten Versicherern zum Zeitpunkt des Angebots verlangt werden. Die Gesellschaft kann Stopptransferanweisungen in Bezug auf die Aktien der Stammaktien oder sonstigen Wertpapiere, die der vorstehenden Einschränkung unterliegen, bis zum Ende des Zeitraums 147lock-up148 auferlegen. (A) Abschnitt 422 Voraussetzung. Die hiermit gewährten Aktien sollen gemäß § 422 des Kodex als 147neue Aktienoptionen148 qualifiziert werden. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen werden die Aktien nicht als vierstellige Aktienoptionen qualifiziert 148, wenn unter anderem der Teil - nehmer über die Aktien verfügt, die bei Ausübung dieser Option innerhalb von zwei Jahren nach dem Erteilungstag oder einem Jahr nach diesen Aktien erworben wurden (B) außer im Fall des Todes oder der Invalidität des Teilnehmers (wie in Abschnitt 3 (d) oben beschrieben), ist der Teilnehmer während der Laufzeit des Vertrages nicht von der Gesellschaft, einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft beschäftigt Den Zeitraum, der am Tag der Gewährung beginnt und an dem Tag endet, der drei (3) Monate vor dem Zeitpunkt der Ausübung von Anteilen beträgt, oder (c) sofern der gesamte Marktwert der Anteile von den Teilhabern gehalten wird Die in einem Kalenderjahr (nach allen Plänen der Gesellschaft, einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft) erstmalig ausübbar sind, 100.000 überschreiten. Für die Klausel dieses Absatzes wird der Marktwert 147fair der Anteile am Tag der Gewährung gemäß den Bestimmungen des Plans festgelegt. (B) Disqualifizierung der Disposition. Soweit eine Aktie nicht als vierstellige Aktienoption qualifiziert, wird sie die Gültigkeit dieser Anteile nicht beeinträchtigen und stellt eine gesonderte, nicht qualifizierte Aktienoption dar. Für den Fall, dass der Teilnehmer über die Aktien verfügt, die bei Ausübung dieser Option innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerbszeitpunkt oder einem Jahr nach dem Erwerb dieser Aktien im Rahmen der Ausübung dieser Option erworben wurden, muss der Teilnehmer innerhalb von sieben (7 ) Tage nach der Veräußerung eine schriftliche Kündigung mit Angabe des Zeitpunkts, zu dem diese Aktien veräußert wurden, die Anzahl der veräußerten Anteile und, wenn es sich um eine Veräußerung oder Umtausch handelte, um den Betrag der erhaltenen Gegenleistung. (C) Zurückhaltung. Nach der Ausübung dieser Option werden keine Anteile ausgegeben, es sei denn, und der Teilnehmer zahlt an die Gesellschaft für die Zahlung fälliger Bundes -, Landes - diese Option. 7. Nichtübertragbarkeit der Option. Soweit hierin nicht etwas anderes bestimmt ist, darf diese Option nicht freiwillig oder gesetzeswidrig verkauft, übertragen, übertragen, verpfändet oder anderweitig belastet werden, außer durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und Verbreitung und während der Laufzeit von Der Teilnehmer ist diese Option nur vom Teilnehmer ausübbar. 8. Keine Rechte als Anteilseigner. Der Anteilsinhaber hat keine Rechte als Aktionär der Gesellschaft in Bezug auf Stammaktien, die unter die Anteile fallen, es sei denn, der Teilnehmer ist Inhaber des Nachweises der Stammaktien, und es erfolgt keine Anpassung für Dividenden oder andere Vermögensgegenstände, Ausschüttungen Oder andere Rechte in Bezug auf eine solche Stammaktie, sofern nichts anderes ausdrücklich in dem Plan vorgesehen ist. 9. Keine Verpflichtung zur Fortsetzung der Beschäftigung. Diese Vereinbarung ist kein Arbeitsvertrag. Diese Vereinbarung garantiert nicht, dass die Gesellschaft den Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum einsetzt und in keiner Weise das Recht der Gesellschaft beendet, die Beschäftigung oder Entschädigung des Teilnehmers zu beenden oder zu modifizieren. 10. Geltendes Recht. Sämtliche Fragen, die sich auf den Bau, die Gültigkeit und die Auslegung dieses Vertrages beziehen, unterliegen den Gesetzen des Staates Delaware, und zwar in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Delaware. 11. Abschnitt 409A. Die Absicht der Parteien besteht darin, dass die Leistungen aus diesem Vertrag von den Bestimmungen des Abschnitts 409A des Kodex ausgenommen sind und dementsprechend bis zum maximal zulässigen Ausmaß diese Vereinbarung so auszulegen ist, dass sie in Übereinstimmung mit diesem Vorsatz beschränkt, ausgelegt und ausgelegt wird. In keinem Fall haftet die Gesellschaft für etwaige zusätzliche Steuern, Zinsen oder Sanktionen, die dem Teilnehmer nach Section 409A des Kodex auferlegt werden können, oder für Schäden, die durch die Nichtbeachtung von Section 409A des Codes hierdurch oder anderweitig entstanden sind. 12. Bestimmungen des Plans. Diese Option unterliegt den Bestimmungen des Plans (einschließlich der Bestimmungen über Änderungen des Plans), die dem Teilnehmer mit dieser Option zur Verfügung gestellt werden. ZU URKUND DESSEN hat die Gesellschaft bewirkt, dass diese Option von ihrem ordnungsgemäß bevollmächtigten Bevollmächtigten unter ihrem Firmensiegel ausgeführt wird. Diese Option wird als versiegeltes Instrument wirksam. Sozialversicherungsnummer (n). Ich vertrete, vertrage und verpflichte mich wie folgt: 1. Ich erwerbe die Anteile auf eigene Rechnung nur für Investitionen und nicht im Hinblick auf eine Veräußerung der Anteile im Zusammenhang mit dem Wertpapiergesetz von 1933 (die 147Securities Act 148), oder jede Regel oder Verordnung nach dem Securities Act. Ich habe eine solche Gelegenheit gehabt, wie ich es für ausreichend erachtet habe, von Vertretern der Gesellschaft Informationen zu erhalten, die für die Bewertung der Vorzüge und Risiken meiner Beteiligung an der Gesellschaft erforderlich sind. Ich habe ausreichende Erfahrung in Geschäfts-, Finanz - und Investitionsangelegenheiten, um die mit dem Kauf der Anteile verbundenen Risiken bewerten und eine fundierte Anlageentscheidung in Bezug auf diesen Kauf treffen zu können. Ich kann mir einen vollständigen Verlust des Wertes der Anteile leisten und bin in der Lage, das wirtschaftliche Risiko zu tragen, dass diese Anteile auf unbestimmte Zeit gehalten werden. Ich verstehe, dass (i) die Anteile nicht gemäß dem Wertpapiergesetz registriert worden sind und 147 beschränkte Wertpapiere148 im Sinne der Regel 144 des Securities Act sind, (ii) die Anteile dürfen nicht verkauft, übertragen oder anderweitig veräußert werden, es sei denn, sie werden später registriert (Iii) Jedenfalls ist die Befreiung von der Eintragung nach Regel 144 für mindestens ein Jahr nicht verfügbar und wird auch dann nicht verfügbar sein, wenn nicht ein öffentlicher Markt existiert Stammaktien, angemessene Informationen über die Gesellschaft dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und andere Bedingungen von Regel 144 eingehalten werden, und (iv) es gibt jetzt keine Anmeldungserklärung bei der Securities and Exchange Commission bezüglich einer Aktie von Die Gesellschaft und die Gesellschaft keine Verpflichtung oder gegenwärtige Absicht haben, die Aktien gemäß dem Securities Act zu registrieren. Sehr wahrheitsgemäß: 26 US-Code 422 - Incentive-Aktienoptionen Incentive-Aktienoptionen a) Im Allgemeinen gilt Abschnitt 421 (a) für die Übertragung eines Aktienanteils auf eine natürliche Person gemäß seiner Ausübung einer Anreizoption, Nicht innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option oder innerhalb eines Jahres nach der Übertragung dieses Anteils an ihn und zu jedem Zeitpunkt während des Zeitraums, der am Tag der Erteilung der Option beginnt, erfolgt Option und endet am Tag 3 Monate vor dem Datum dieser Ausübung, war diese Person ein Angestellter der Gesellschaft, die eine solche Option, eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft einer solchen Gesellschaft oder einer Körperschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft einer solchen Körperschaft erteilt hat Oder die Annahme einer Aktienoption in einer Transaktion, auf die Abschnitt 424 (a) zutrifft. (B) Anreizoption Für die Zwecke dieses Teils bezeichnet der Begriff Anreizaktienoption eine Option, die einem Einzelnen aus irgendeinem Grund, der mit seiner Tätigkeit verbunden ist, von einer Kapitalgesellschaft gewährt wird, wenn sie von der Arbeitgeber - oder deren Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft gewährt wird Jedoch nur, wenn die Option gemäß einem Plan gewährt wird, der die Gesamtzahl der Aktien enthält, die unter Optionen und den Arbeitnehmern (oder Mitarbeiterklassen) ausgegeben werden können, die für den Erwerb von Optionen berechtigt sind und die von der Gesellschaft genehmigt werden Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML 2. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0082: EN: HTML Die Aktionäre der gewährenden Aktiengesellschaft erhalten innerhalb von zwölf Monaten vor oder nach dem Erlass des Plans diese Option innerhalb von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch den Aktionär bzw Seine Bedingungen nicht ausübbar ist nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem diese Option gewährt wird, ist der Optionspreis nicht geringer als der Marktwert der Aktie zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Option gewährt wird, durch ihre Bedingungen nicht von dieser Person übertragbar ist Anders als durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und Ausbreitung und während seiner Lebenszeit nur von ihm und dieser Person zum Zeitpunkt der Gewährung der Option ausgeübt wird, keinen eigenen Bestand mit mehr als 10 Prozent der gesamten kombinierten Stimmrechte besitzt Aller Aktienklassen der Arbeitgeberkörperschaft oder ihrer Mutter - oder Tochtergesellschaft. Diese Klausel enthält keine Option, wenn (ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option) die Bedingungen dieser Option nicht als Anreizaktienoption behandelt werden. C) Sonderregelungen (1) Treuhandrechtliche Bemühungen im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Aktien Wenn ein Aktienanteil gemäß der Ausübung einer Option, die nicht als Anreizaktienoption nach Buchstabe b qualifiziert werden könnte, durch eine natürliche Person übertragen wird, Ein Versäumnis in einem nach Treu und Glauben getroffenen Versuch, die Voraussetzung des Absatzes (b) (4) zu erfüllen, so gilt das Erfordernis des Buchstabens b) (4) als erfüllt. Soweit in den Vorschriften des Sekretärs vorgesehen, gilt für die Zwecke des Buchstabens d eine ähnliche Regelung. (2) Bestimmte disqualifizierte Verfügungen, bei denen der erzielte Betrag geringer ist als der Wert bei Ausübung Wenn eine Person, die einen Aktienanteil durch Ausübung einer Anreizaktienoption erworben hat, eine Veräußerung dieser Aktie innerhalb einer der unter Buchstabe a) (1), und diese Veräußerung ist eine Veräußerung oder Umtausch, für die ein Verlust (wenn anhaltend) für eine solche Person anerkannt würde, dann der Betrag, der in dem Bruttoeinkommen einer solchen Person enthalten ist, und der Betrag, der abziehbar ist Die auf die Ausübung einer solchen Option zurückzuführen sind, den Überschuss (falls überhaupt) des bei einem solchen Verkauf oder Austausch erzielten Betrags nicht über die bereinigte Basis dieses Anteils hinaus überschreiten. (3) Bestimmte Übertragungen durch zahlungsunfähige Personen Wenn eine zahlungsunfähige Person einen an der Ausübung einer Anreizaktienoption erworbenen Aktienanteil hält und diese Aktie in einem Verfahren unter Titel 11 auf einen Treuhänder, einen Empfänger oder einen anderen Treuhänder übertragen wird Oder eines sonstigen ähnlichen Insolvenzverfahrens eine solche Übertragung oder eine sonstige Übertragung dieses Anteils zugunsten seiner Gläubiger in einem solchen Verfahren für die Zwecke des Absatzes (a) nicht gerechtfertigt ist. (4) Zulässige Rückstellungen Eine Option, die die Voraussetzungen des Buchstabens b erfüllt, gilt auch dann als Anreizaktienoption, wenn der Arbeitnehmer für die Aktie mit Aktien der Gesellschaft, die die Option gewährt, bezahlen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Eigentum Zum Zeitpunkt der Ausübung der Option, oder die Option einer Bedingung unterliegt, die nicht mit den Bestimmungen von Buchstabe b unvereinbar ist. Buchstabe (B) gilt für eine Übertragung von Eigentum (außer Bargeld) nur, wenn § 83 auf die übertragene Sache Anwendung findet. (5) 10-prozentige Aktionärsregel Unterabschnitt b) (6) findet keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Gewährung der Option der Optionspreis mindestens 110 Prozent des beizulegenden Zeitwerts des Wertpapiers der Option und dieser Option beträgt Seine Laufzeit ist nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung dieser Option nicht ausübbar. (6) Sonderregelung bei Invalidität Für die Zwecke des Absatzes (a) (2) gilt im Falle eines behinderten Arbeitnehmers (im Sinne von § 22 e) (3) die 3-Monats - A) (2) beträgt 1 Jahr. (7) Fairer Marktwert Für die Zwecke dieses Abschnitts wird der Marktwert der Aktien unter Berücksichtigung einer Beschränkung bestimmt, die nicht durch eine Beschränkung abgegrenzt wird, die nach ihren Bestimmungen niemals erlischt. (D) 100.000 pro Jahr Beschränkung Soweit der aggregierte Marktwert der Aktien, für die Anreizoptionen (die ohne Rücksicht auf diesen Unterabschnitt bestimmt wurden) zum ersten Mal von jedem einzelnen in einem Kalenderjahr (nach allen Plänen) ausgeübt werden können Der natür - lichen Arbeitgeber-Körperschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesell - schaften) 100.000 übersteigt, werden solche Optionen als Optionen behandelt, die keine Aktienoptionen anregen. (2) Ordnungsregel Absatz (1) ist anzuwenden, indem Optionen in der Reihenfolge berücksichtigt werden, in der sie gewährt wurden. (3) Ermittlung des Marktwertes Für die Zwecke des Absatzes (1) wird der Marktwert einer Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung der Option in Bezug auf diese Aktie bestimmt. Subsec. (C) (5) bis (8). Pub. L. 101508. 11801 (c) (9) (C) (ii), redesignated pars. (6) bis (8) als (5) bis (7) beziehungsweise gestrichen. (5) Abstimmung mit den Abschnitten 422 und 424, die wie folgt lauten: Die Abschnitte 422 und 424 gelten nicht für eine Anreizaktienoption. 1988Subsec. (B). Pub. L. 100647. 1003 (d) (1) (A), eingefügt am Ende Diese Klausel enthält keine Option, wenn (ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option) die Bedingungen dieser Option nicht als Anreiz-Aktienoption. Subsec. (B) (7). Pub. L. 100647. 1003 (d) (2) (B), gestrichen Abs. (7), der wie folgt lautet: nach Maßgabe des Plans der zum Zeitpunkt der Gewährung der Option ermittelte aggregierte Marktwert der Aktie, auf den die Anreizoptionen zum ersten Mal durch diese Personen ausgeübt werden können Jedes Kalenderjahr (nach all diesen Plänen der Arbeitgeber-Körperschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesellschaften) darf 100.000 nicht übersteigen. Subsec. (C) (1). Pub. L. 100647. 1003 (d) (2) (C) Unterabsatz (d) für Absatz (7) von Buchstabe b). 1986Subsec. (B) (7). Pub. L. 99514. 321 (a), hinzugefügt. (7) und gestrichenen ehemaligen Par. (7), die wie folgt lauten: Eine solche Option durch ihre Bedingungen ist nicht ausübbar, solange im Umlauf (im Sinne von Absatz (c) (7)) keine Anreizoption besteht, die vor der Gewährung einer solchen Option gewährt wurde Zum Erwerb von Aktien in seinem Arbeitgeberverband oder in einer Kapitalgesellschaft, die (im Zeitpunkt der Gewährung einer solchen Option) eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft der Arbeitgebergesellschaft oder einer Vorgängergesellschaft dieser Gesellschaften ist und. Subsec. (B) (8). Pub. L. 99514. 321 (a), gestrichen Abs. (8), der wie folgt lautet: bei einer nach dem 31. Dezember 1980 gewährten Option nach Maßgabe des Planes der gesamte beizulegende Zeitwert (bestimmt zum Zeitpunkt der Gewährung der Option) der Aktie, für die ein Mitarbeiter gilt Kann in jedem Kalenderjahr (nach all diesen Plänen der Arbeitgeber - gesellschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesellschaft) Anreizwäh - rungsoptionen nicht mehr als 100.000 zuzüglich etwaiger nicht genutzter Obergrenzen für das betreffende Jahr gewährt werden. Subsec. (C) (1). Pub. L. 99514. 321 (b) (2), Absatz (7) von Absatz (b) für Absatz (8) des Absatzes (b) und Absatz (4) dieses Absatzes. Subsec. (C) (4). Pub. L. 99514. 321 (b) (1), neu bezeichnet Par. (5) wie (4) und stieß aus dem früheren Par. (4) in Bezug auf die Übertragung der unbenutzten Grenze. Subsec. (C) (5), (6). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), redesignated pars. (6) und (8) als (5) bzw. (6). Ehemalige Par. (5) neu bezeichnet (4). Subsec. (C) (7). Pub. L. 99514. 321 (b) (1), neu bezeichnet Par. (9) wie (7) und stieß aus dem früheren Par. (7), die für Zwecke der Abs. (B) (7) jede Anreizaktienoption als ausstehend behandelt, solange diese Option nicht im vollen oder vollen Umfang ausgeübt wird. Subsec. (C) (8). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (10) wie (8). Ehemalige Par. (8) neu bezeichnet (6). Subsec. (C) (9). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (9) wie (7). Pub. L. 99514. 1847 (b) (5), substituierter Abschnitt 22 (e) (3) für Abschnitt 37 (e) (3). Subsec. (C) (10). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (10) wie (8). 1984Subsec. (C) (9). Pub. L. 98369. 2662 (f) (1), Abschnitt 37 (e) (3) für Abschnitt 105 (d) (4). 1983Subsec. (B) (8). Pub. L. 97448. 102 (j) (1), substituierte gewährte Anreizoptionen für gewährte Optionen. Subsec. (C) (1). Pub. L. 97448. 102 (j) (2), substituiert Good faith Bemühungen um Wertbestände für Ausübung der Option, wenn der Preis niedriger ist als der Wert der Aktie als Par. (1) Überschrift und Satz, sofern in dem Umfang, wie es in den Verordnungen des Sekretärs vorgesehen ist, eine Regel, die der im Absatz bereits angeführten entspricht, für Par. (8) von s. (B) und Abs. (4) von s. (C). Subsec. (C) (2) (A). Pub. L. 97448. 102 (j) (3), ersetzt durch einen Zeitraum von zwei Jahren. Subsec. (C) (4) (A) (ii). Pub. L. 97448. 102 (j) (4), substituierte gewährte Anreizoptionen für gewährte Optionen. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1988 Änderungsantrag von Pub. L. 100647 wirksam, soweit nichts anderes bestimmt ist, wie in der Bestimmung des Steuerreformgesetzes von 1986, Pub. L. 99514, auf die sich diese Änderung bezieht, siehe Abschnitt 1019 (a) von Pub. L. 100647. als eine Anmerkung unter Abschnitt 1 dieses Titels. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1986 Änderung Die Änderungen dieses Abschnitts zur Änderung dieses Abschnitts gelten für die nach dem 31. Dezember 1986 gewährten Optionen. Änderung durch Section 1847 (b) (5) von Pub. L. 99514 wirksam, sofern nichts anderes bestimmt ist, wie in den Bestimmungen des Steuerreformgesetzes von 1984, Pub. L. 98369, div. A. auf die sich diese Änderung bezieht, siehe Ziffer 1881 von Pub. L. 99514. als eine Anmerkung unter Abschnitt 48 dieses Titels. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1984 Änderung Die Änderung nach Absatz (a) (1) zur Änderung dieses Abschnitts gilt für Optionen, die nach dem 20. März 1984 gewährt wurden, es sei denn, dieser Unterabschnitt gilt nicht für Anreizoptionen, die vor dem 20. September 1984 gewährt wurden Die bis zum 15. Mai 1984 vom Verwaltungsrat der Gesellschaftergesell - schaft gefasst wurden. Änderung durch Section 2662 von Pub. L. 98369 wirksam, als ob sie in den Erlass der Sozialversicherungsänderungen von 1983, Pub. L. 9821, siehe Abschnitt 2664 (a) von Pub. L. 98369. als eine Anmerkung nach § 401 des Titels 42. Die öffentliche Gesundheit und Wohlfahrt. Datum des Inkrafttretens von 1983 Änderungsantrag von Pub. L. 97448 wirksam, soweit nichts anderes vorgesehen ist, als ob es in die Bestimmung des Gesetzes über die wirtschaftliche Erholung von 1981, Pub. L. 9734, auf die sich diese Änderung bezieht, vgl. L. 97448. als eine Anmerkung unter Abschnitt 1 dieses Titels. (1) Optionen für diesen Abschnitt. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz (B) gelten die Änderungen dieses Abschnitts, die diesen Abschnitt erlassen und die Abschnitte 421, 425, 424 und 6039 dieses Titels betreffen, für Optionen, die am oder nach dem 1. Januar 1976 gewährt wurden Oder nach dem 1. Januar 1981. oder an diesem Tag ausstehend. (B) Wahl und Benennung von Optionen. Im Falle einer vor dem 1. Januar 1981 gewährten Option gelten die durch diesen Abschnitt vorgenommenen Änderungen nur, wenn die Körperschaft, die diese Option gewährt, (in der vom Schatzmeister oder seinem Delegierten vorgeschriebenen Weise und in der von ihm festgelegten Zeit) Gelten die in diesem Abschnitt vorgenommenen Änderungen für diese Option. Der zum Zeitpunkt der Optionsberechtigung ermittelte Gesamtmarktwert der Aktien, für die ein Mitarbeiter (nach allen Plänen seiner Arbeitgeber - gesellschaft und seiner Mutter - und Tochtergesell - schaften) Optionen gewährt hat, auf die sich die in diesem Abschnitt vorgenommenen Änderungen beziehen Darf der Grund dieses Unterabsatzes 50.000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und insgesamt 200.000 nicht übersteigen. (2) Änderungen der Optionen. Im Fall einer am oder nach dem 1. Januar 1976 gewährten und am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes vom 13. August 1981, Abs. 1, Abs. 1 Nr. 1 der Internal Revenue Code von 1986 emittierten Option IRC 1954 findet keine Anwendung auf eine Änderung der Bedingungen dieser Option (oder der Bedingungen, unter denen die Erteilung der Ermächtigung erfolgt, einschließlich der Zustimmung der Aktionäre), die innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens erfolgt, um eine solche Option als Anreizaktienoption zu qualifizieren. Für Bestimmungen, die nichts in der Änderung durch Pub. L. 101508 dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Behandlung von bestimmten Geschäften, Vermögensgegenständen oder Einkünften, Verlusten, Abzügen oder Krediten, die vor dem 5. November 1990 berücksichtigt wurden, beeinträchtigen 5, 1990, siehe Abschnitt 11821 (b) von Pub. L. 101508. als eine Anmerkung unter Abschnitt 45K dieses Titels. Behandlung von Optionen als Incentive-Aktienoptionen Im Falle einer nach dem 31. Dezember 1986 und am oder vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vom 10. November 1988 gewährten Option gilt diese Option nicht als Anreizaktienoption, wenn Werden die Bedingungen dieser Option vor dem Tag 90 Tage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geändert, um zu gewährleisten, dass diese Option nicht als Anreizoption behandelt wird. Für den Fall, dass Änderungen, die durch den Untertitel A oder den Untertitel C des Titels XI 11011147 und 11711177 oder durch den Titel XVIII 18001899A von Pub. L. 99514 eine Änderung eines Plans erforderlich machen, so ist eine solche Änderung nicht vor dem ersten oder nach dem 1. Januar 1989 beginnenden Planjahr vorzunehmen. L. 99514. in der geänderten Fassung, als eine Anmerkung unter Abschnitt 401 dieses Titels. Schriftliche Bestimmungen für diesen Abschnitt Diese Dokumente, die manchmal auch als Private Letter Rulings bezeichnet werden, entstammen der IRS Written Determinations Seite, die IRS veröffentlicht auch eine umfassendere Erklärung dessen, was sie sind und was sie bedeuten. Die Sammlung wird täglich aktualisiert (am Ende). Es scheint, dass die IRS aktualisiert ihre Liste jeden Freitag. Beachten Sie, dass die IRS oft Dokumente in einer sehr plain-Vanille, doppelte Art und Weise. Gehen Sie nicht davon aus, dass identisch betitelte Dokumente dieselben sind oder dass ein späteres Dokument eine andere mit demselben Titel ersetzt. Das ist wohl nicht der Fall. Freigabedaten erscheinen genau so, wie wir sie von der IRS erhalten. Manche sind eindeutig falsch, aber wir haben keinen Versuch gemacht, sie zu korrigieren, da wir in allen Fällen keine richtige Vermutung haben und die Verwirrung nicht hinzufügen wollen. Wir schneiden Ergebnisse bei 20000 Artikeln. Danach, youre auf eigene Faust.
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